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Heilpraktiker/in ist ein staatlich anerkannter, selbständiger und freier Heilberuf. Er stützt sich auf die Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes. Die freie Berufsausübung ist durch Artikel 12 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützt.
Heilpraktiker/in ist in der BRD der einzige Beruf, der neben den Ärzten, die Berechtigung besitzt, selbständig Heilkunde auszuüben. Die Tätigkeiten umfassen Diagnose und Therapie von Krankheiten. Natürliche Verfahren, um den Genesungsprozess anzuregen, werden eingesetzt. Aus der Tradition großer Heilkundiger z.B. Paracelsus, Hl.Hildegard von Bingen, Hippokrates ist dieser Beruf erwachsen.

  • seit 2006 Mitglied im Heilpraktikerverband Bayern
  • seit 2016 Mitglied im Verband Unabhängiger Heilpraktiker VUH

Kunsttherapeuten arbeiten sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting, in Kliniken wie in ambulanten Einrichtungen bzw. Praxen. Mit bildnerischen Mitteln können innere und äußere Konflikte ausgedrückt, visualisiert und damit bewusst gemacht und bearbeitet werden.